Corona-Post
Delmenhorst, 06.04.2021Liebe Eltern,
wir haben Notbetreuung ab dem 12.04.2021!
Wer es einrichten kann, soll seine Kinder zu Hause betreuen und so einen Beitrag zum Herunterfahren des öffentlichen Lebens leisten.
Es können nur Kinder in die Kita gebracht werden, deren Eltern keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, kein Homeoffice, oder keinen Sonderurlaub vom Arbeitgeber genehmigt bekommen.
Sie haben die Möglichkeit, einen Corona-Krankentageantrag bei ihrem Arbeitgeber abzugeben, Vordruck ist im Kindergarten bei Frau Dietz erhältlich.
Bitte denken Sie daran, dass Sie mit diesen Maßnahmen auch sich und Ihre Angehörigen schützen. Wir gehen davon aus, dass alle unsere Eltern eine verantwortungsvolle Entscheidung fällen und Sie durch ihre Arbeitgeber entsprechend unterstützt werden.
Allgemeine Informationen:
Leider können wir nur einen Teil unserer Kita-und Krippenkinder in die Notbetreuung aufnehmen. Wir prüfen jeden Härtefallantrag, es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Betreuung im Notbetrieb. Die Zusage für einen Notplatz hängt davon ab, ob alle Möglichkeiten für eine Betreuung ausgeschöpft sind und ob Sie in einer betriebsnotwendigen Stellung arbeiten.
Die Notbetreuung richtet sich nach Ihrer aktuellen Arbeitszeit, d.h. Sie holen Ihr Kind umgehend nach der Arbeit ab.
Bitte bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Martsch-Grunau, Vorsitzender des Gemeindekirchenrates
Heidrun Dietz, Kindergartenleitung
wir haben Notbetreuung ab dem 12.04.2021!
Wer es einrichten kann, soll seine Kinder zu Hause betreuen und so einen Beitrag zum Herunterfahren des öffentlichen Lebens leisten.
Es können nur Kinder in die Kita gebracht werden, deren Eltern keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, kein Homeoffice, oder keinen Sonderurlaub vom Arbeitgeber genehmigt bekommen.
Sie haben die Möglichkeit, einen Corona-Krankentageantrag bei ihrem Arbeitgeber abzugeben, Vordruck ist im Kindergarten bei Frau Dietz erhältlich.
Bitte denken Sie daran, dass Sie mit diesen Maßnahmen auch sich und Ihre Angehörigen schützen. Wir gehen davon aus, dass alle unsere Eltern eine verantwortungsvolle Entscheidung fällen und Sie durch ihre Arbeitgeber entsprechend unterstützt werden.
Allgemeine Informationen:
Leider können wir nur einen Teil unserer Kita-und Krippenkinder in die Notbetreuung aufnehmen. Wir prüfen jeden Härtefallantrag, es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Betreuung im Notbetrieb. Die Zusage für einen Notplatz hängt davon ab, ob alle Möglichkeiten für eine Betreuung ausgeschöpft sind und ob Sie in einer betriebsnotwendigen Stellung arbeiten.
Die Notbetreuung richtet sich nach Ihrer aktuellen Arbeitszeit, d.h. Sie holen Ihr Kind umgehend nach der Arbeit ab.
Bitte bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Martsch-Grunau, Vorsitzender des Gemeindekirchenrates
Heidrun Dietz, Kindergartenleitung